Batterieentsorgung - Entsorgung von Altbatterien
Entsorgung von Altbatterien
Rechtsgrundlage der Batterieentsorgung ist das am 01.12.2009 erlassene Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren ( Batteriegesetz- BattG)
Da wir, der Batterieservice Zippel als Hersteller von Hartgummibatterien / Oldtimerbatterien sowie als Fachandelspartner von VARTA diesen Tatbestand erfüllen, sind wir gleichzeitig ein zertifiziertes Entsorgungsfachunternehmen. Das Zertitifikat zum Einsammeln, Befördern und Lagern finden Sie hier .
Die international verbindlichen Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter auf der Straße und Schiene (ADR / RID) weisen als mögliche Verpackungen gebrauchter Batterien Akkukästen, Kleincontainer und IBC aus.
Im Gegensatz zu den Verpackungen Kleincontainer und IBC ist der Akkukasten weder prüf- noch zulassungspflichtig.
Die abgebildete Paloxe erfüllt alle Vorschriften der ADR / RID für den Transport gebrauchter Batterien.
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