Batterieentsorgung - Entsorgung von Altbatterien

Entsorgung von Altbatterien

Akkukasten Paloxe zur Entsorgung von Batterien

Rechtsgrundlage der Batterieentsorgung ist das am 01.12.2009 erlassene Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren   ( Batteriegesetz- BattG)

Da wir, der Batterieservice Zippel als Hersteller von Hartgummibatterien / Oldtimerbatterien sowie als Fachandelspartner von VARTA diesen Tatbestand erfüllen, sind wir gleichzeitig ein zertifiziertes Entsorgungsfachunternehmen. Das Zertitifikat zum Einsammeln, Befördern und Lagern finden Sie hier .

Die international verbindlichen Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter auf der Straße und Schiene (ADR / RID) weisen als mögliche Verpackungen gebrauchter Batterien Akkukästen, Kleincontainer und IBC aus. 
Im Gegensatz zu den Verpackungen Kleincontainer und IBC ist der Akkukasten weder prüf- noch zulassungspflichtig. 
 
Die abgebildete Paloxe erfüllt alle Vorschriften der ADR / RID für den Transport gebrauchter Batterien.


 

Bild von Paloxen für die Entsorgung

unsere Dienstleistungen:

  • die Entsorgung von Bleibatterien aller Art - Starterbatterien, Antriebsbatterien, Notstrombatterien oder Gelbatterien
  • Bereitstellung von Transportbehältern aus Kunststoff, sogenannte Paloxen, die laut Gesetz schlagfest und Säurebeständig sein müssen
  • die Demontage von stationären Batteriefeldern wie Notstromanlagen und Gleichrichteranlagen
  • die Abholung, den Transport und die Zwischenlagerung der Altbatterien auf unserem Firmengelände

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir informieren Sie gern.
Tel.: 03333547810
email:
info@batterie-zippel.de